A A A

Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Schöffinnen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht Stadthagen und Landgericht Bückeburg als Vertreter/innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen/innen.

Gesucht werden Bewerber und Bewerberinnen, die wohnhaft in Rinteln sind und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen/innen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren.

Das verantwortungsvolle Schöffen-Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessenten und Interessentinnen für das Schöffenamt können sich beim Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste, Frau Anna Sophie Diekmann, Tel.-Nr.: 05751/403-115 oder über a.diekmann@rinteln.de bewerben.

Das Bewerbungsformular finden Sie im Downloadbereich.

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie hier und auf www.schoeffenwahl.de.

Downloads