Barauszahlungen
Leistungsbeschreibung
Barauszahlung und Erstattung von Auslagen durch die Stadtkasse.
Leistungen der Stadt Rinteln werden im Regelfall auf das Konto des Empfängers überwiesen. In Ausnahmefällen oder wenn kein Konto vorhanden ist, kann eine Barauszahlung des Leistungsbetrages erfolgen. Der Empfänger hat sich auszuweisen.