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Bauaktenarchiv

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Für jedes genehmigte Bauvorhaben eines Grundstücks ist, geordnet nach Straße und Hausnummer, eine Baugenehmigungsakte - bis auf wenige Ausnahmen - vorhanden.

In den Bauakten befinden sich u.a. frühere Bauzeichnungen und - soweit sie prüfpflichtig gewesen sind - auch statische Berechnungen.
Gerade bei geplanten Umbauten oder auch zur Wertermittlung eines Gebäudes können diese Unterlagen sehr hilfreich sein.

Das Recht zur Einsicht in die Baugenehmigungsakte hat nur der Grundstückseigentümer.
Anderen Personen (z.B. Käufer des Grundstücks oder Kaufinteressenten) kann die Einsichtnahme nur mit formloser Vollmacht des Eigentümers gestattet werden.

Die Unterlagen aus der Bauakte können auch kopiert werden.
Hierfür werden i.d.R. Verwaltungskosten erhoben.

Gegen Empfangsbekenntnis können in Ausnahmefällen die Baugenehmigungsakten auch an den Eigentümer bzw. Bevollmächtigte ausgeliehen werden.

Quelle: Stadt Rinteln

Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Grundstückseigentümer:
* Eigentumsnachweis
- entweder einen aktuellen Grundbuchauszug
- oder den letzten Bescheid über die
Erhebung der Grundsteuer
- oder sofern Sie vor kurzem das Grundstück
verkauft
haben, den beurkundeten Kaufvertrag,
aus dem Sie als Eigentümer hervorgehen

* Gültiger Personalausweis

Andere Personen:
* Eigentumsnachweis
- Grundbuchauszug/Grundsteuerbescheid
- Sofern Sie das Grundstück kürzlich erworben haben :
eine Kopie des beurkundeten Kaufvertrages

* Vollmacht des Eigentümers, welche zur Einsicht und ggfs.
zur Entgegennahme von Kopien aus der Akte berechtigt

* Personalausweis der bevollmächtigten Person, die Akteneinsicht nimmt

Quelle: Stadt Rinteln

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Einsichtnahmen in eine Bauakte sind in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten bemisst sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).

Quelle: Stadt Rinteln