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Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • Volljährigkeit beider Partner
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen