A A A

Brücken - Unterhaltung / Sanierung

Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

  • zur genauen Örtlichkeit,
  • zum Schaden und
  • zum Melder (für eventuelle Rückfragen)

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Wartung und Unterhaltung der städtischen Brücken im gesamten Stadtgebiet.

Es erfolgen hierbei regelmäßige Inspektionen der Ingenieurbauwerke
(Brücken, Stützmauern, Treppen etc.),
gemäß Norm DIN 1076, ebenso wie notwendige Sanierungen.

Planung und Bau von neuen Bauwerken

Quelle: Stadt Rinteln

Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.

Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen keine Gebühren an.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

die AG Kommunenredaktion

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen