Buchhaltung
Die Buchhaltung ist verantwortlich für den Zahlungsverkehr der Stadt Rinteln. Die Buchung einzelner Posten und Abgleich der Personenkonten.
Die Stadtkasse überwacht, ob die fälligen Beträge rechtzeitig gezahlt werden und verbucht die Zahlungseingänge. Bei nicht rechtzeitigen Zahlungen erfolgen Mahnungen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuern und sonstigen Abgaben abbuchen zu lassen. Das Lastschrifteinzugsverfahren bringt Ihnen und uns erhebliche Vorteile.
Ihre Vorteile:
· Keine Überwachung der Fälligkeitstermine und des zu zahlenden Betrages
· Kein kostenpflichtiges Ändern von Daueraufträgen
· Säumniszuschläge und Mahngebühren entfallen
Unsere Vorteile:
· Pünktlicher Geldeingang
· Automatische Verbuchung des Geldeingangs
· Einsparung von Mahnung und Vollstreckung und der damit verbundenen Kosten.
Mit der Abbuchungsermächtigung gehen Sie keinerlei Risiko ein, weil Sie den Abbuchungsauftrag jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen können.
Abbuchungsermächtigungen sind als Vordruck abrufbar. Sie sind unterschrieben der Stadtkasse zuzuleiten.
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für folgende Forderungen: Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Sondernutzungsgebühr, Hundesteuer
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