Datenschutz
Der Datenschutz bewahrt vor dem Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte.
Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person das Recht hat, über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen.
Behörden müssen bei einer Vielzahl von Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten. Durch die Regelungen des Datenschutzes wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Verwaltungen unterstützen diese bei Fragen zur Sicherstellung des Datenschutzes und bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Weiter sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten auch Ansprechpartner für Betroffene, die Fragen zum Datenschutz in der jeweiligen Verwaltung haben oder auf Probleme hinweisen möchten.
Bei der Stadt Rinteln wird täglich eine große Zahl personenbezogener Daten gespeichert und verarbeitet. Die Vertraulichkeit dieser Daten soll durch das Niedersächsische Datenschutzgesetz und durch spezielle Regelungen im Melderecht, im Sozialrecht, im Steuerrecht usw. gewährleistet werden. Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es, auf die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Stadtverwaltung hinzuwirken. Er ist hierbei nicht an Weisungen gebunden.
Wer sich im Umgang mit seinen persönlichen Daten durch die Stadt in seinen Rechten verletzt sieht, kann sich direkt - und diskret - jederzeit an den Datenschutzbeauftragten wenden. Das gilt gleichermaßen für BürgerInnen als auch für MitarbeiterInnen der Stadt.
Mehr zum Thema Datenschutz finden Sie im Internet, beispielsweise unter http://www.lfd.niedersachsen.de und www.bfd.bund.de.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese bestellen behördliche Datenschutzbeauftragte.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
AG Kommunenredaktion