EU-Förderung LEADER, Förderanträge nach ZILE
Wenn Sie zur Verwirklichung eines privaten oder gewerblichen Vorhabens EU-Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, erhalten Sie in der Leistung zur Förderung der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Wirtschaftsförderung) weitere Informationen.
LEADER steht für „Liaison entre Actions de Développement de l’Economie Rurale“ = Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.
LEADER soll nicht nur die Wirtschaftskraft einer Region verbessern, sondern zusätzlich Impulse für die Durchführung neuartiger Strategien der gebietsbezogenen ländlichen Entwicklung geben, die gleichermaßen ökologische, soziale und ökonomische Belange berücksichtigen. Es wird zudem eine starke Betonung auf die Zusammenarbeit zwischen ländlichen Gebieten und ihre Vernetzung gelegt. LEADER -Regionen sollen kulturgeschichtlich, naturräumlich, wirtschaftlich oder auch verwaltungstechnisch eine Einheit bilden.
Die Stadt Rinteln ist Mitglied der LEADER-Region „Westliches Weserbergland“. Das „Westliche Weserbergland“ umfasst die gesamte Fläche des Fleckens Aerzen, der Stadt Hessisch Oldendorf und der Gemeinde Auetal sowie den ländlich geprägten Raum der Städte Rinteln und Hameln. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen und Projekte, die innerhalb dieser Region liegen.
Entscheidungsgremium für die Planung, Weiterentwicklung und Umsetzung von Projekten ist die Lokale Aktionsgruppe (LAG). Dieses Gremium ist ein Zusammenschluss privater und öffentlicher Akteure der Region.
Die Aufgabe der Koordinierung der Projekte liegt beim Regionalmanagement.
Für die Projektkosten ist z.B. eine Förderung mit bis 53% EU-Mittel (für kommunale Projekte) möglich.
Ebenfalls ist eine Förderung von Projekten von Vereinen, Verbänden, Organistionen und Privatpersonen, unter Kofinanzierung öffentlicher Träger, möglich. Hierbei gelten geänderte Fördersätze.
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ZILE-Förderung (Zuwendungen zur Integrierten ländlichen Entwicklung)
Über dieses Förderprogram sind u.a. Maßnahmen zur Dorfentwicklung, zu Basisdienstleistungen, zum ländlichen Tourismus, zum Kulturerbe und anderen Themenfeldern möglich.
Antragsstichtag ist jeweils der 15.09. eines Kalenderjahres.