Festplätze "Steinanger" und "Weseranger"
Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
Die Stadt Rinteln betreibt auf den öffentlichen Parkplätzen "Auf dem Steinanger" und "Am Weseranger" Festplätze als öffentliche Einrichtungen.
Während der Dauer einer von der Stadt Rinteln genehmigten Veranstaltung kann der Parkverkehr eingeschränkt bzw. untersagt werden.
Erlaubnisanträge mit Angaben über Art und Dauer der Veranstaltung sowie des Platzbedarfs sind spätestens 1 Monat vor Beginn bei der Stadt Rinteln zu stellen.
Gebühren: siehe Benutzungs- und Gebührensatzung für die Festplätze der Stadt Rinteln.
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.