A A A

Förderung von Veranstaltungen für Jugendliche und junge Erwachsene

Förderung von Veranstaltungen für Jugendliche und junge Erwachsene in Rinteln

Die Stadt Rinteln fördert die Durchführung von Veranstaltungen, die sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 27 Jahren in Rinteln richten mit Zuwendungen.

Diese können gemäß der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Veranstaltungen für Jugendliche und junge Erwachsene in Rinteln" beantragt werden.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Gefördert werden ausschließlich öffentliche Jugendveranstaltungen insbesondere Tanz-, Theater-, Musik-, Brauchtums-, Kunst- und Kulturveranstaltungen.

Der schriftliche Antrag muss inklusive aller Anlagen spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn bei der Stadt Rinteln eingegangen sein.

Quelle: Stadt Rinteln

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Veranstaltungen für Jugendliche und junge Erwachsene in Rinteln

Quelle: Stadt Rinteln