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Grüne Patenschaften

Eine lebendige Demokratie benötigt aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger. In vielen Bereichen hat dieses Engagement schon Tradition. In Niedersachsen sind 37 % der ab 14-jährigen Bevölkerung ehrenamtlich im sozialen, kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder sportlichen Bereich freiwillig engagiert.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Grüne Patenschaften

Im Stadtgebiet und den Ortsteilen unterhält die Stadt Rinteln zahlreiche Grünflächen, Beete, Hecken und Bäume, welche regelmäßig gepflegt werden müssen. Dabei sind die städtischen Mitarbeiter bemüht, alle betroffenen Flächen, Anlagen und Beete zu pflegen. Vor dem Hintergrund rückläufiger Personalausstattung und stetig sinkender Haushaltsmittel kann dieser Standard auf Dauer nicht immer gewährleistet werden. Jedes Pflanzbeet, jede Grünfläche, jeden Baum und jeden Strauch zu pflegen und zu unterhalten, ist schier unmöglich.

Aus diesem Grunde hofft die Stadt Rinteln auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger, welche sich im Rahmen einer "Grünen Patenschaft" um die Erhaltung und Pflege für das direkt vor dem eigenen Grundstück, Geschäft oder in der Straße gelegene Pflanzbeet, aber auch den dortigen Pflanzkübel, die Hecke, den Baum oder eine Grünfläche kümmern.

Die Stadt erhofft sich durch die Patenschaften eine schnellere und intensivere Betreuung. Schon mit geringem eigenen Einsatz können die Stadtgärtner kräftig entlastet werden.

Und so geht's:

Wer Interesse an einer „Grünen Patenschaft" hat, kann bei der Stadt eine offizielle Patenschaft übernehmen.

Die Aufgaben der Paten beinhaltet, die vereinbarte Fläche sauber und unkrautfrei zu halten, bei lang anhaltenden Hitzperioden zu wässern, ggf. zu bepflanzen, Grünschnitt vorzunehmen und die Stadt bei schwerwiegenden Beschädigungen zu informieren.

Unterstützt werden die Paten durch Rat und Tat sowie der ggf. notwendigen Bepflanzung. In Absprache mit den Stadtgärtnern wird der anfallende Grünschnitt abgefahren und die Bepflanzung besorgt.

Patenschaften können von einzelnen Personen, Gruppen, Hausgemeinschaften, Schulklassen oder Vereinen übernommen werden und natürlich jederzeit wieder beendet werden.

 

Quelle: Stadt Rinteln

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Zudem gibt es in vielen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten lokale Freiwilligenagenturen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen keine Gebühren an.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Weiterführende Informationen:

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen