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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in den alten Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den Wertverhältnissen von 1964 und in den neuen Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Einheitswert nach den Wertverhältnissen 1935. Diese Werte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt.
Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die zu entrichtende Grundsteuer.
In den neuen Ländern ist zudem für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser, für die am 01.01.1991 kein Einheitswert vorlag und ein solcher auch nicht festzustellen war, die Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage vorzunehmen. Der Jahresbetrag der Grundsteuer bemisst sich hier nach der Wohn- bzw. Nutzfläche. Es handelt sich um ein Steueranmeldungsverfahren bei der Gemeinde.
Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest.
Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird. Eine Befreiung kommt jedoch regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn das Objekt für land- und forstwirtschaftliche oder Wohnzwecke genutzt wird. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt.
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit die Grundsteuer zu erlassen. Verfügen Sie bspw. über Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, können Sie ggf. einen Erlass der Steuer bei der Gemeinde beantragen, wenn die erzielten Einnahmen in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen.

Das niedersächsische Amt Neuhaus hat den Status eines neuen Bundeslandes.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Höhe der Grundsteuer A (Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) und der Grundsteuer B (sonstige Grundstücke nach dem Bewertungsgesetz) wird durch Multiplikation des vom Finanzamt festgestellten Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Stadt Rinteln errechnet.

Hebesätze bis zum 31.12.2023:
Hebesatz Grundsteuer A    413 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B    433 v.H.

Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 04.12.2023 die Hebesätze der Grundsteuer ab 01.01.2024 wie folgt beschlossen:
Hebesatz Grundsteuer A    463 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B    483 v.H.

Das Grundsteueraufkommen beträgt jährlich ca. 4,4 Mio. €

Die neuen Hebesätze gelten ab dem 01.01.2024. Die entsprechenden Bescheide werden erteilt, sobald der Haushaltsplan 2024 genehmigt und bekannt gemacht ist.

Quelle: Stadt Rinteln

Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

keine,
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.  
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • keine,
  • Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

§ 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)

§§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
18.08.2020
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Grundsteuerreform: Informieren Sie sich über die bevorstehenden Änderungen

Quelle: Stadt Rinteln

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für folgende Forderungen: Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Sondernutzungsgebühr, Hundesteuer

Quelle: Stadt Rinteln

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen