Hundesteuer
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
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Im Formular für die Hundesteuer-Anmeldung wird auf die Möglichkeit einer Befreiung bzw. einer Ermäßigung der Hundesteuer hingewiesen. Dies ist laut Hundesteuersatzung der Stadt Rinteln unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Steuerbefreiung z. B. möglich für:
-Haltung von Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, sowie von Hunden, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
-Haltung von Diensthunden nach ihrem Dienstende
-Haltung von Hunden , die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind
Steuerermäßigung um 50%:
-Haltung von einem Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen
Es handelt sich in jedem Fall um eine Einzelfallentscheidung durch den Sachbearbeiter, für die ein entsprechender Nachweis beizubringen ist.
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Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Rinteln ist Gegenstand der Steuer das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist, wer einen oder mehrere Hunde in seinen Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Stadt Rinteln schriftlich anzuzeigen (Hundesteueranmeldung). Nach der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung wieder abgegeben werden muss. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.Die gültigen Hundesteuermarken haben eine 4-stellige Nummer und tragen die Aufschrift „ RI – xxxx Stadt Rinteln“.
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen einer Woche, nachdem der Hund veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, bei der Stadt Rinteln schriftlich anzuzeigen (Hundesteuerabmeldung). Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter aus der Stadt Rinteln wegzieht.
Eine Bitte...
Hundekot ist häufig ein Anlass für Beschwerden und beinhaltet gesundheitliche Gefahren. Sollte Ihr Hund seinen Hundekot auf Gehwegen oder in Grünanlagen hinterlassen, entfernen Sie bitte unverzüglich diese Verunreinigungen. Die Zahlung der Hundesteuer entbindet nicht von dieser rechtlichen Verpflichtung. Kostenlose Tüten für die Entfernung des Hundekots sind im Rathaus erhältlich. Diese Tüten können in den öffentlichen Papierkörben entsorgt werden.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für folgende Forderungen: Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Sondernutzungsgebühr, Hundesteuer
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