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Katastrophenschutz

In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen keine Gebühren an.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen