Kleingärten
Sollten keine Kleingartenflächen verfügbar sein, können sich die Interessentinnen und Interessenten auf die Warteliste setzen lassen. Sobald wieder ein Kleingarten verfügbar ist, wird dieser nach dem "Nachrückerprinzip" anhand der Warteliste wieder vergeben.
Die Stadt Rinteln verpachtet verschiedene Grundstücksflächen, die als Kleingarten oder Grabeland genutzt werden können. Die Grundstücke liegen am "Steinanger", am "Hainekamp", im "Exterfeld" und an der "Extertalstraße".
Bitte wenden Sie sich an die nebenstehenden Mitarbeiter/innen.
Beim Abschluss des Pachtvertrages wird um die Vorlage der Ausweispapiere des künftigen Pächters gebeten.
Der Pachtzins richtet sich u. a. nach der Größe des Pachtgrundstücks.
Der Pachtzins richtet sich nach der Größe und Lage des Pachtgrundstücks