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Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden.

Bitte beachten Sie:

Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.

Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift des Kindes auf dem Reisepass enthalten sein.

Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Falls vorhanden: Ungültiges Identitätsdokument (z. B. Kinderreisepass)
  • anderenfalls eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • aktuelles Passbild, entsprechend den neuen Richtlinien für biometrietaugliche Fotos
  • den bisherigen Kinderausweis/Kinderreisepass/Reisepass, falls vorhanden
  • Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch
  • ggfs Urkunde über die Rechtstellung als Deutscher, Einbürgerungsurkunde
  • beide Unterschriften der Eltern auf dem Reisepass-Antrag (siehe Unterpunkt "Anträge/Formulare") sowie deren Ausweise oder Reisepässe zwecks Unterschriftsvergleich
  • bei geschiedenen Eltern: Sorgerechtsbeschluss, die Unterschrift des/der Sorgeberechtigten auf den Vordruck sowie deren Ausweis oder Reisepass

 

Der Antragsteller muss den Pass persönlich beantragen. Die erforderliche Unterschrift auf dem Pass bzw. Antragsvordruck kann nur in der hiesigen Dienststelle erfolgen!

Quelle: Stadt Rinteln

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Download

Quelle: Stadt Rinteln

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
18.08.2023
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Kinderreisepass)

Quelle: Stadt Rinteln