Sondernutzungen
Es wird um eine rechtzeitige Antragstellung gebeten, d. h. mindestens 1 Woche vor Beginn der Sondernutzung.
Das Anbringen von Plakaten (siehe auch Plakatierung), Aufstellen von Gerüsten, Außenbestuhlung von Gaststätten, Werbematerial usw.
Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Gebührensatzung für Sondernutzungen der Stadt Rinteln.
Sondernutzungserlaubnis - Antrag
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Inanspruchnahme einer Fläche im öffentlichen Verkehrsraum (Sondernutzungserlaubnis)
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Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für folgende Forderungen: Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Sondernutzungsgebühr, Hundesteuer
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