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Spendenbescheinigungen

Leistungsbeschreibung

Für Geldspenden für als gemeinnützig anerkannte Zwecke werden Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt erteilt. Sofern Spenden direkt an die gemeinnützige Einrichtung gegeben werden, erfolgt von dort die Spendenbescheinigung (bisher sog. „Durchlaufspenden“).

Quelle: Stadt Rinteln