Sprengstoffrecht/Feuerwerk
Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb von Treibladungsmitteln für Vorder- und Wiederladerschützen.
Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Teilnahme an einem Fachlehrgang nach dem Sprengstoffgesetz.
Bearbeitung von Anzeigen zur Durchführung von Feuerwerken.
Bearbeitung von angezeigten Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes.
Anzeigen haben grundsätzlich in schriftlicher Form mit Angabe des Anzeigenden sowie detailierten Zeit- und Ortsangaben zu erfolgen.
Vorzulegen sind die gem. Sprengstoffgesetz fallspezifisch erforderlichen Nachweise.
Sprengstoffgesetz -Antrag auf Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes
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