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Straßenreinigung

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut.
Besondere Verunreinigungen wie zum Beispiel durch Bauarbeiten, durch An- oder Abfuhr von festen Brennstoffen oder Abfällen, durch Unfälle, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Tiere sind unverzüglich zu beseitigen.
Zu den der Straßenreinigung unterliegenden Straßen gehören die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gossen, Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Rand-, Seiten- und Sicherheitsstreifen innerhalb der geschlossenen Ortslage.
Die Stadt Rinteln führt zur Unterrichtung der Reinigungspflichtigen eine Übersicht über die zu reinigenden Straßen.
Die Reinigungspflicht besteht ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind. Sie umfasst nicht die Reinigung der Sinkkästen und Straßenabläufe.
Soweit der Stadt Rinteln die Straßenreinigung für Fahrbahnen, Gossen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten-, Sicherheits- sowie Randstreifen in Verkehrsflächen ohne Trennung in Fahrbahn und Gehwege und in Fußgängerzonen obliegt, führt sie diese für die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätze wie folgt durch:
- in Reinigungsklasse I
( 1 x wöchentlich )
- in Reinigungsklasse II
( 2 x wöchentlich)

Quelle: Stadt Rinteln

Das Straßenverzeichnis (Einteilung der Reinigungsklassen) für die Straßenreinigungsverordnung kann beim Bauamt der Stadt Rinteln eingesehen werden.

Quelle: Stadt Rinteln

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Gebühren werden gemäß der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Rinteln erhoben.

Quelle: Stadt Rinteln

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Straßenreinigungssatzung

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Rinteln (Straßenreinigungsgebührensatzung)
  • Straßenreinigungssatzung
  • Straßenreinigungsverordnung
Quelle: Stadt Rinteln

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für folgende Forderungen: Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Sondernutzungsgebühr, Hundesteuer

Quelle: Stadt Rinteln

Straßenreinigungssatzung

Quelle: Stadt Rinteln

Straßenreinigungsverordnung

Quelle: Stadt Rinteln