Straßenreinigung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut.
Besondere Verunreinigungen wie zum Beispiel durch Bauarbeiten, durch An- oder Abfuhr von festen Brennstoffen oder Abfällen, durch Unfälle, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Tiere sind unverzüglich zu beseitigen.
Zu den der Straßenreinigung unterliegenden Straßen gehören die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gossen, Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Rand-, Seiten- und Sicherheitsstreifen innerhalb der geschlossenen Ortslage.
Die Stadt Rinteln führt zur Unterrichtung der Reinigungspflichtigen eine Übersicht über die zu reinigenden Straßen.
Die Reinigungspflicht besteht ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind. Sie umfasst nicht die Reinigung der Sinkkästen und Straßenabläufe.
Soweit der Stadt Rinteln die Straßenreinigung für Fahrbahnen, Gossen, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten-, Sicherheits- sowie Randstreifen in Verkehrsflächen ohne Trennung in Fahrbahn und Gehwege und in Fußgängerzonen obliegt, führt sie diese für die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätze wie folgt durch:
- in Reinigungsklasse I
( 1 x wöchentlich )
- in Reinigungsklasse II
( 2 x wöchentlich)
Das Straßenverzeichnis (Einteilung der Reinigungsklassen) für die Straßenreinigungsverordnung kann beim Bauamt der Stadt Rinteln eingesehen werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Gebühren werden gemäß der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Rinteln erhoben.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für folgende Forderungen: Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Sondernutzungsgebühr, Hundesteuer
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Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Rinteln (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Straßenreinigungssatzung
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Straßenreinigungsverordnung
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