Straßenreinigung - Durchführung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Das der Straßenreinigung zugrunde liegende Straßenverzeichnis kann im Tiefbau- und Umweltamt der Stadt Rinteln eingesehen werden.
Die Reinigungspflichten werden wie folgt übertragen:
Ortsteil Rinteln: (alle Straßen im Ortsteil Rinteln außer Lerchenbrink und Amselweg, zuzüglich der Straßen Gerberaweg, Nelkenstraße und Tulpenstraße im Ortsteil Todenmann)
Innerhalb der geschlossenen Ortslage wird die Reinigung der Geh- und Radwege einschließlich Winterdienst sowie die Beseitigung von Schnee und Eis in den Gossen der im Straßenverzeichnis genannten öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt. Die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Eis in den Gossen wird nur übertragen, soweit die Verkehrsverhältnisse eine Beseitigung vom Geh- oder Radweg aus zulassen.
Übrige Ortsteile:
(alle Straßen in den übrigen Ortsteilen außer Gerberaweg, Nelkenstraße und Tulpenstraße im Ortsteil Todenmann, zuzüglich der Straßen Lerchenbrink und Amselweg im Ortsteil Rinteln)
Straßenreinigung ohne Winterdienst
Innerhalb der geschlossenen Ortslage wird die Reinigung der im Straßenverzeichnis genannten öffentlichen Straßen den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt. Zu den Straßen im Sinne dieser Vorschrift gehören die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahn, Gehwege, Gossen, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind.
Die Pflicht zur Reinigung wird auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder die ihnen gleichgestellten Personen nicht übertragen, soweit ihnen die Reinigung wegen der Verkehrsverhältnisse nicht zuzumuten ist. Entsprechend obliegt bei Grundstücken an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen den Reinigungspflichtigen nur die Reinigung der Gehwege, Radwege und Seitenstreifen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Gebühren werden gemäß der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Rinteln erhoben.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Straßenreinigungssatzung
- Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Rinteln (Straßenreinigungsgebührensatzung)
- Straßenreinigungssatzung
- Straßenreinigungsverordnung