Straßensperrungen
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Verkehrslenkung , Verkehrssicherung und Koordinierung sämtlicher Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verkehrsbehördliche Anordnungen
Dauer der Maßnahme:
30,00 € - bis zu einer Woche
45,00 € - bis zu einem Monat
23,00 € - je weiterer Monat
10,00 € - zzgl. je neu gefertigten Regelplan
Verlängerungen:
25,00 € - bis zu einer Woche
33,00 € - bis zu einem Monat
17,00 € - je weiterer angef. Monat
Zuschlag für höheren Verwaltungsaufwand (Ortstermin u. ä.)
15,00 € - pauschal
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Sicherung einer Arbeitsstelle -Antrag auf Anordnung
Antrag auf Erteilung einer Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle gem. § 45 StVO
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