Straßenverkehr - Straßenbezeichnung
Nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung obliegt es dem Rat der Stadt Rinteln Straßenbezeichnungen festzulegen.
Die Ortsräte haben ein Anhörungsrecht und können zur Festlegung der künftigen Bezeichnung Vorschläge unterbreiten.
Im Bauamt wird ein Verzeichnis über die Straßenbezeichnungen geführt.
Besonderheiten
Sofern Sie Interesse an der Übersendung eines Stadtplanes mit Straßenverzeichnis haben, können Sie diesen im Tourismus-Büro der Stadt Rinteln, Marktplatz 7, 31737 Rinteln, anfordern.
Klicken Sie hierzu auf "weitere Informationen".
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)