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Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme

Jede Dienstleistungserbringerin und jeder Dienstleistungserbringer hat vor Aufnahme der Tätigkeit auf den Friedhöfen der Stadt Rinteln eine Zulassung zu beantragen.
Die Zulassung erfolgt für ein Jahr und legt gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten fest.

Quelle: Stadt Rinteln

Nach Antragstellung erhalten die zugelassenen Dienstleister/innen einen Berechtigungsausweis, der dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzulegen ist.

Quelle: Stadt Rinteln

Zugelassen werden Dienstleistungserbringer/innen, die

  • in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind
  • selbst oder deren fachliche Vertreter die Meisterprüfung abgelegt haben oder in der Handwerksrolle eingetragen sind oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen und
  • eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können.
Quelle: Stadt Rinteln
  • Nachweis über das Ablegen der Meisterprüfung den Eintrag in der Handwerksrolle oder einer gleichwertigen Qualifikation
  • Nachweis über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung
Quelle: Stadt Rinteln

Die Gebühren werden gemäß der  Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Rinteln nebst Gebührentarif erhoben.

Quelle: Stadt Rinteln

Vor Ablauf der Zulassung muss rechtzeitig ein erneuter Antrag gestellt werden, wenn die Tätigkeit weiterhin ausgeführt werden soll.

Quelle: Stadt Rinteln

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 3-4 Tage.

Quelle: Stadt Rinteln
  • Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Rinteln
  • Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Rinteln nebst Gebührentarif
Quelle: Stadt Rinteln

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Rinteln

Quelle: Stadt Rinteln

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Rinteln

Quelle: Stadt Rinteln