Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme
Jede Dienstleistungserbringerin und jeder Dienstleistungserbringer hat vor Aufnahme der Tätigkeit auf den Friedhöfen der Stadt Rinteln eine Zulassung zu beantragen.
Die Zulassung erfolgt für ein Jahr und legt gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten fest.
Nach Antragstellung erhalten die zugelassenen Dienstleister/innen einen Berechtigungsausweis, der dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzulegen ist.
Zugelassen werden Dienstleistungserbringer/innen, die
- in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind
- selbst oder deren fachliche Vertreter die Meisterprüfung abgelegt haben oder in der Handwerksrolle eingetragen sind oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen und
- eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können.
- Nachweis über das Ablegen der Meisterprüfung den Eintrag in der Handwerksrolle oder einer gleichwertigen Qualifikation
- Nachweis über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung
Die Gebühren werden gemäß der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Rinteln nebst Gebührentarif erhoben.
Vor Ablauf der Zulassung muss rechtzeitig ein erneuter Antrag gestellt werden, wenn die Tätigkeit weiterhin ausgeführt werden soll.
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 3-4 Tage.
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Rinteln
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Rinteln nebst Gebührentarif