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Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Gärtnerin/Gärtner

Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Dienstleistungserbringer/innen haben vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen der Stadt Rinteln diese der Friedhofsverwaltung schriftlich anzuzeigen.   

Quelle: Stadt Rinteln

Nach Anzeige der Tätigkeit erhalten die Dienstleister/innen eine schriftliche Bestätigung. Diese ist dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

Quelle: Stadt Rinteln

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Zugelassen werden Dienstleistungserbringer/innen, die

- in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind
- selbst oder deren fachliche Vertreter die Meisterprüfung abgelegt haben oder in der Handwerksrolle eingetragen sind oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen und
- eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können.

Quelle: Stadt Rinteln

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • Anzeige von gewerblichen Tätigkeiten
  • Nachweis über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung
Quelle: Stadt Rinteln

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen keine Gebühren an.

Quelle: Stadt Rinteln

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Vor Ablauf der Zulassung muss rechtzeitig ein erneuter Antrag gestellt werden, wenn die Tätigkeit weiterhin ausgeführt werden soll.

Quelle: Stadt Rinteln

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 3-4 Tage.

Quelle: Stadt Rinteln

Kommunale Satzung

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Rinteln

Quelle: Stadt Rinteln

Anzeige der gewerblichen Tätigkeit im Friedhofs- und Bestattungswesen

Quelle: Stadt Rinteln