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Versammlungen

Das in Artikel 8 des Grundgesetz verankerte Versammlungsrecht ist zentraler Bestandteil des Demokratieprinzips. Unsere Aufgabe ist es, dass Sie von Ihrem Versammlungsrecht - im Rahmen des geltenden Rechts - aktiv Gebrauch machen können.

Wir setzen daher auf die Kooperation mit Ihnen. Nur wenn Sie uns frühzeitig über die Einzelheiten der geplanten Versammlung informieren, können wir alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig treffen (zum Beispiel Verkehrsumleitungen regeln, Halteverbote anordnen).

Gerne informieren und beraten wir Sie darüber hinaus auch persönlich, telefonisch oder schriftlich.

Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzumelden. Mit "Bekanntgabe" ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung bzw. Werbung gemeint, also z. B. das Verteilen von Flyern, persönliche Einladungen oder die Bekanntgabe über eine Internetseite bzw. ein soziales Netzwerk.

Folgende Angaben muss die Anmeldung mindestens enthalten:

  • Name und Anschrift des Anmeldenden
  • Name und Anschrift der Leiterin / des Leiters
  • Angaben über den Gegenstand der Versammlung (Ort, Zeit, Thema, ggf. Aufzugstrecke, Hilfsmittel, etc.)
  • ggf. Anzahl der gewünschten Ordnerinnen / Ordner
  • Für eventuelle Rückfragen ist die Angabe einer Telefonnummer und / oder einer E-Mail-Adresse sinnvoll. die Anmeldung ist formfrei und kann daher persönlich, telefonisch, per Fax, elektronisch oder schriftlich erfolgen.
Quelle: Stadt Rinteln

gebührenfrei

Quelle: Stadt Rinteln