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Vollstreckung Außendienst

Leistungsbeschreibung

Der Außendienst ist vor Ort für die Beitreibung zuständig.

Fällige Beträge, die nicht gezahlt worden sind, werden angemahnt. Erfolgt dann noch keine Zahlung, wird der Betrag „zwangsweise beigetrieben“. In diesem Fall kommt der städtische Vollstreckungsbeamte (der die gleichen Rechte wie ein Gerichtsvollzieher hat) zum Inkasso. Er hat das Recht, Bargeld und Wertgegenstände zu pfänden. Auch Kontopfändungen und Pfändungen des Arbeitslohnes sind möglich.

Die Vollstreckungskosten hat der Schuldner zu tragen.

Um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wird gebeten, fällige Beträge rechtzeitig zu zahlen. Einfacher, billiger und bequemer geht es mit der Abbuchungsermächtigung

Quelle: Stadt Rinteln