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Vollstreckung Innendienst

Fällige eigene und fremde Forderungen als Amtshilfeersuchen werden vollstreckt, um sie einzutreiben

Fällige Beträge, die nicht gezahlt worden sind, werden angemahnt. Erfolgt dann noch keine Zahlung, wird der Betrag „zwangsweise beigetrieben“. In diesem Fall kommt der städtische Vollstreckungsbeamte (der die gleichen Rechte wie ein Gerichtsvollzieher hat) zum Inkasso. Er hat das Recht, Bargeld und Wertgegenstände zu pfänden. Auch Kontopfändungen und Pfändungen des Arbeitslohnes sind möglich. Die Vollstreckungskosten hat der Schuldner zu tragen.

Um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wird gebeten, fällige Beträge rechtzeitig zu zahlen. Einfacher, billiger und bequemer geht es mit der Abbuchungsermächtigung

Quelle: Stadt Rinteln

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für folgende Forderungen: Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Sondernutzungsgebühr, Hundesteuer

Quelle: Stadt Rinteln