Vollstreckung Innendienst
Fällige eigene und fremde Forderungen als Amtshilfeersuchen werden vollstreckt, um sie einzutreiben
Fällige Beträge, die nicht gezahlt worden sind, werden angemahnt. Erfolgt dann noch keine Zahlung, wird der Betrag „zwangsweise beigetrieben“. In diesem Fall kommt der städtische Vollstreckungsbeamte (der die gleichen Rechte wie ein Gerichtsvollzieher hat) zum Inkasso. Er hat das Recht, Bargeld und Wertgegenstände zu pfänden. Auch Kontopfändungen und Pfändungen des Arbeitslohnes sind möglich. Die Vollstreckungskosten hat der Schuldner zu tragen.
Um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wird gebeten, fällige Beträge rechtzeitig zu zahlen. Einfacher, billiger und bequemer geht es mit der Abbuchungsermächtigung
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für folgende Forderungen: Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Sondernutzungsgebühr, Hundesteuer
- Download (78 KB | pdf)