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Waffenbesitzkarte

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt bei der Waffenbehörde beim Landkreis bzw. der Verwaltung der kreisfreien Stadt, großen selbstständigen Stadt oder selbstständigen Gemeinde.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Anzeige über Waffenerwerb oder -überlassung / Vorlage der Waffenbesitzkarte zur Eintragung

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines europäischen Feuerwaffenpasses

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen