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Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen keine Gebühren an.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen