A A A

Wohnungsbau - Förderung - von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung

Als Träger eines Neubaus, Aus- oder Umbaus von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten. Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“ haben Vorrang. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen


WER KANN ANTRÄGE STELLEN?
WAS IST FÖRDERFÄHIG?

Antragsberechtigt sind
Schwerbehinderte oder Personen mit zum Haushalt zählenden schwerbehinderten Angehörigen, für die nach Art der Behinderung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind.

Hierzu gehören Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG), Rollstuhlnutzer, Blinde (BL), hochgradig Sehbehinderte und Multiple-Sklerose-Kranke.

Gefördert werden zur Eigennutzung
- der NEUBAU von Wohnraum
- der ERWERB von Wohnraum
- sowie die ANPASSUNG des Wohnraums an die Bedürfnisse der Schwerbehinderten

Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der NBank Hannover : www.nbank.de

WO IST DER ANTRAG ZU STELLEN?

Die Stadt Rinteln ist Wohnraumförderstelle; Anträge für die in Rinteln beabsichtigten Maßnahmen sind hier einzureichen.
Die Anträge werden nach Prüfung an die Bewilligungsstelle, der NBank Hannover, weitergeleitet.

In der Wohnraumförderstelle erhalten Sie die entsprechenden Antragsformulare.

Quelle: Stadt Rinteln

WO WIRD ZUSÄTZLICH FINANZIELLE HILFE ANGEBOTEN?

Auf der Internetseite
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung http://www.bmvbs.de
finden Sie Informationen zur steuerlichen Förderung, den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und auch zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Jedes Jahr gewährt das Land Niedersachsen darüber hinaus aus Mitteln des Bundes und des Landes Zuwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus. Art und Höhe der Förderung richten sich nach dem jeweils gültigen Wohnungsbauprogramm.

Mit den Mitteln zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums sollen Haushalte, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen einer energetischen Modernisierung ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können, unterstützt werden.


HINWEISE ZUM ANTRAGSVERFAHREN

Das Antragsverfahren setzt sich aus der Einreichung des Vor- und des Hauptantrages zusammen.

Vor Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bau nicht begonnen werden bzw. darf der Erwerb eines Einfamilienhauses nicht getätigt werden, da dieses einen Förderungsausschluss bedeutet.

Quelle: Stadt Rinteln

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • Die geförderte Wohnung darf 30 bis 35 Jahre lang nur an ältere Menschen (ab 60 Jahre), Menschen mit Behinderungen  (mit dem Grad der Behinderung von mindestens 50 %) oder hilfe- und pflegebedürftige Personen (Pflegegeld Stufe 1 und höher) vermietet werden, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
  • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
  • Minimum an Eigenleistung: soll 25 % der Gesamtkosten, mindestens jedoch 15 % (nur in Ausnahmefällen) betragen.
  • Bei der energetischen Modernisierung Mietwohnraum, der bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Was kann gefördert werden:

  • Neubau
  • Ausbau/Umbau oder Erweiterung
  • energetische Modernisierung

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Beratung und Antragsverfahren sind gebührenfrei.

Quelle: Stadt Rinteln

Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Daneben bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den altersgerechten Umbau von Wohnraum zinsgünstige Darlehen als weitere Förderungsmöglichkeit an. Mit verschiedenen Bausteinen kann insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung ermöglicht werden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen