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Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag sichert in Familien mit kleinen Einkommen dauerhaft gemeinsam mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe die Existenzgrundlage von Kindern.

Der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld und Wohngeld gezahlt und wurde für Familien mit kleinen Einkommen zum 1. Januar 2021 erhöht. Er steigt von bis zu 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind.

Außerdem können die Eltern von den Kita-Gebühren befreit werden und weitere finanzielle Vorzüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erlangen: Das Schulbedarfspaket mit 150 Euro pro Kind pro Schuljahr, das ab 2021 auf 154,50 Euro pro Jahr erhöht wird, kostenlose Schülerfahrkarten, kostenloses Mittagessen in Kita und Schule und kostenlose Nachhilfe sowie einen monatlichen Zuschuss von 15 Euro für die Teilnahme an Sport-, Musik- oder Kunstangeboten.

Ein weiterer Baustein ist der Kinderbonus – eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro.

Familien können die Antragsunterlagen auch online ausfüllen. Mit dem KiZ-Lotsen  können Familien vorab prüfen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag überhaupt besteht.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: