Kindergeld

Das Kindergeld ist zur Sicherung der grundlegenden Versorgung von Kindern und wird ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag gezahlt.

Das Finanzamt prüft automatisch bei der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung, ob für die Eltern das ausbezahlte Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder günstiger sind.

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