Sitzübergänge im Rat der Stadt Rinteln

22.10.2020

Bekanntmachung

Sitzübergänge im Rat der Stadt Rinteln

1. Herr Heinz-Dieter Edler ist verstorben, was den Sitzverlust gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Folge hat.

Der Sitz ist gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. § 38 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahl-gesetzes (NKWG) auf Herrn Markus Schwenk, Bergstraße 8, 31737 Rinteln, übergegangen.

2. Herr Stefan Frühmark hat seinen Sitz gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 2 NKomVG durch Verzicht verloren.

Der Sitz ist gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. § 38 Abs. 2 NKWG auf Herrn Ulrich Seidel, Ahornweg 2, 31737 Rinteln, übergegangen.

3. Herr Christoph Ochs hat seinen Sitz gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 2 NKomVG durch Umzug in einen anderen Ort verloren.

Der Sitz ist gemäß § 44 Abs, 1 i.V.m. § 38 Abs. 2 NKWG auf Herrn Stephan Jacob, Helene-Brehm-Weg 26, 31737 Rinteln, übergegangen.

Sitzübergang im Ortsrat der Ortschaft Rinteln

Herr Stefan Frühmark hat seinen Sitz gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 2 NKomVG durch Verzicht verloren.

Der Sitz ist gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. § 38 Abs 2 NKWG auf Herrn Ulrich Seidel, Ahornweg 2, 31737 Rinteln, übergegangen.

Sitzverlust im Ortsrat der Ortschaft Ahe-Engern-Kohlenstädt

Herr Heinz-Dieter Edler ist verstorben, was den Sitzverlust gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 2 NKomVG zur Folge hat.

Der Sitz bleibt unbesetzt, weil es keine Ersatzperson mehr gibt.

Sitzverlust im Ortsrat der Ortschaft Steinbergen

Herr Henning Witt hat sein Mandat als gewählter Bewerber für den Ortsrat der Ortschaft Steinbergen durch Umzug in einen anderen Ort gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 2 (NKomVG) verloren.

Der Sitz bleibt unbesetzt, weil es keine Ersatzperson mehr gibt.

Die Sitzübergänge bzw. –verluste gebe ich hiermit gemäß § 44 Abs. 6 NKWG öffentlich bekannt.

Rinteln, den 20. Oktober 2020

STADT RINTELN
Der Stadtwahlleiter


Thomas Priemer