Bauleitplanung der Stadt Rinteln Bebauungsplan Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West)“, Ortsteil Rinteln

13.06.2024

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Bebauungsplan Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West)“, Ortsteil Rinteln
Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 15.05.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West)“, Ortsteil Rinteln, einschließlich der Begründung gebilligt und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind Anregungen eingegangen, deren Berücksichtigung eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs.3 BauGB erforderlich macht.
Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen bei der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die geänderten oder ergänzten Stellen sind im Bebauungsplan gelb kenntlich gemacht.

Die Planung betrifft eine innerörtlich gelegene unbebaute Konversionsfläche. Das Plangebiet liegt westlich der Kurt-Schumacher-Straße, im Norden grenzt es an den Schubertweg und im Süden an die Hohe Wanne. Diese ehemalige militärische Liegenschaft wurde in der Vergangenheit als Sportplatz genutzt. Das Plangebiet hat eine Fläche von rund 3,6 ha und soll zur Nachnutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden.

 Karte BPlan 83

Gegenüber den Unterlagen zum Auslegungsbeschluss haben sich nachstehende Änderungen ergeben:

  • Textliche Festsetzung § 10, Maßnahmen zum Schutz der Belange von Natur und Landschaft - CEF-Maßnahmen: Ergänzung um einen Hinweis zum Reinigungszyklus der Vogelkästen.
  • Textliche Festsetzung § 12, externe Ausgleichsfläche: Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Aufnahme zusätzlicher externer Kompensationsflächen.
  • Örtliche Bauvorschriften § 3, zulässige Farbtöne für die Eindeckung der geneigten Dächer
  • Örtliche Bauvorschriften § 6, Verbot von Zäunen mit eingezogenen Kunststoffbändern
  • Hinweis Nr. 6, artenschutzrechtliche Hinweise: Hinweis auf Beleuchtung entlang des Fußwegs Hohe Wanne.
  • Hinweis Nr. 10, energetischer Gebäudestandard
  • Die Bebauungsplanbegründung und der Umweltbericht wurden entsprechend angepasst.


Der Entwurf und die Begründung des B-Plans Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West)“, OT Rinteln, liegen gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

19.06.2024 bis einschließlich 03.07.2024

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus:

- Montag – Freitag:       09:00 – 12:30 Uhr,
- Montag – Mittwoch:  14:00 – 15:00 Uhr,
- Donnerstag:               14:00 – 15:30 Uhr.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin außerhalb der genannten Zeiten unter der Telefonnummer 05751/403-174 oder per E-Mail über stadtentwicklung@rinteln.de für die Einsichtnahme zu vereinbaren.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter
www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren
und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter
https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln
einsehbar.

Zu den Änderungen können bei der Stadt Rinteln innerhalb der Auslegungsfrist vom 19.06.2024 bis zum 03.07.2024 schriftlich, elektronisch (E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de) oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt und über die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes benachrichtigt. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen auf eine Frist von 2 Wochen verkürzt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass gleichzeitig folgende umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen, sowie nachfolgend genannte umweltbezogene Informationen verfügbar sind und ebenfalls mit ausgelegt sind und eingesehen werden können:

1. Der Umweltbericht (Planungsbüro Flaspöhler) gemäß § 2a Nr. 2 BauGB als gesonderter Teil der Entwurfs-Begründung mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Mensch und Gesundheit.
- Mensch und Gesundheit: Es werden Aussagen zum Verkehrsaufkommen, der Funktion der Fläche als Erholungs- und Freizeitgebiet, sowie Lärmimmissionen durch Hubschrauber getroffen.
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Die artenschutzrechtliche Betroffenheit von Avifauna, Fledermäusen und sonstigen Arten werden dargestellt. Es werden Aussagen zur Funktion der Fläche als Brut- und Nahrungshabitat für verschiedene Vogelarten getroffen. Es werden Aussagen zu den im Plangebiet vorkommenden Fledermausarten und deren Schutz getroffen. Es werden Aussagen zu der Funktion der Fläche als Jagdrevier für Fledermäuse getroffen. Es werden Aussagen über die Beeinträchtigung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten getroffen.  
- Boden und Fläche: Es werden Aussagen zur Flächenversieglung, der Bodenbefestigung, sowie der Beeinträchtigung der Bodenfunktion durch Erosion und Schadstoffeinträgen getroffen.
- Wasser: Es werden Aussagen zur Beeinträchtigung des Grundwassers, des Retentions-vermögens und der Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet getroffen.
- Klima und Luft: Es werden Aussagen zu der Beeinträchtigung von Klimafunktionen, von mesoklimatischen Funktionen und von lokalen Klimafunktionen getroffen.
- Landschaft: Es werden Aussagen zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes getroffen.
- Kultur- und sonstige Sachgüter: Es werden Aussagen zum Auftreten archäologischer Funde im Plangebiet getroffen.
- Wechselwirkung: Es werden Aussagen zur Flächenversieglung und zur Zerstörung von Lebensräumen der dort siedelnden Pflanzen und Tiere getroffen. Ferner werden Aussagen zur Retentionsfähigkeit des Bodens, der Grundwasserneubildung und der kleinklimatischen Wirkung unversiegelter Böden auf die unmittelbare Umgebung getroffen.

2. Die Stellungnahmen und die Abwägung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
- Nr. 1 Landkreis Schaumburg (02.09.2021): Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt mit Aussagen zur Eingriffsbilanzierung im Plangebiet, externen Kompensationsmaßnahmen und zum Artenschutz und der ökologischen Baubegleitung. Schutzgut Wasser mit Aussagen zu der Entwässerung und der Anlage des Regenrückhaltebeckens, sowie eines hydraulischen Ausgleichs auf der Kompensationsfläche. Schutzgut Mensch und Gesundheit mit Aussagen zu Lärmauswirkungen in der Nachbarschaft durch bestandskräftige Emittenten auf das geplante Wohngebiet. Zudem werden Aussagen zum Planungsrecht getroffen.
- Nr. 9 Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg (09.08.2021): Es werden Aussagen zu der geplanten Erschließung und Straßenführung getroffen.
- Nr. 10 NABU Rinteln (02.08.2021): Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt mit Aussagen zu der externen Kompensationsmaßnahme und den dadurch entstehenden Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten, sowie die Realisierung einer Auenlandschaft
- Nr. 11 Bundeswehr (02.08.2021): Schutzgut Mensch und Gesundheit mit Aussagen zu Lärmemissionen durch den Flugbetrieb.

3. Folgende Untersuchungen und Fachgutachten, mit umweltbezogenen Informationen, wurden für die Bauleitplanung herangezogen und werden ebenfalls mit ausgelegt:

•    Orientierende Bodenuntersuchungen an Asphalt- und Bodenmaterial (Deklarationsanalysen) von Sportplätzen in Rinteln (WE 107062), AWIA Umwelt GmbH, Stand 22.11.2018.
     - Schutzgut Boden und Fläche mit Aussagen zur Ratserprobung des Untergrundes der Fläche und Aussagen zum Vorkommen von Kieselrot.

•    Eingrenzende Untersuchungen an Bodenmaterial (Deklarationsanalysen) von Sportplätzen in Rinteln (WE 107062), AWIA Umwelt GmbH, Stand 14.06.2019.
    - Schutzgut Boden und Fläche. Für die Fläche wurde eine Mischprobe aus den Bohrungen BS 6 bis BS 15 nach Parametern der LAGA TR Boden (2004) sowie Dioxine und Furane analysiert.

•    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße“, Karin Bohrer Landschaftsarchitektin, Stand 23.11.2020.
     - Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt mit Bestandserfassung der im Plangebiet vorkommenden Lebewesen, sowie die Auswirkung der geplanten Bebauung auf diese und Aussagen zum Artenschutz. Ferner werden Empfehlungen zur Förderung schutzwürdiger Fledermausarten und zum Erhalt des Lebensraumes gefährdeter Insektenarten abgegeben.

•    Biotoptypen-Kartierung potenzieller Ausgleichsflächen mit Maßnahmenvorschlägen 09/2022 zum Bebauungsplan „Kurt-Schumacher-Straße West“, Karin Bohrer Landschaftsarchitektin, Stand 02.02.2023.
      - Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Boden und Fläche mit Aussagen zu potenziellen Kompensationsflächen. Grundlage zur Ermittlung des Aufwertungspotenzials ist der nds. Kartierungsschlüssel Drachenfels (2021). Es werden Aussagen zu der Wertigkeit, der Schutzwürdigkeit und der Gefährdung der Biotoptypen getroffen und Aufwertungsmöglichkeiten dargestellt. Anhand einer Bilanzierung wird dargestellt, wie viele Wertpunkte im Rahmen der ökologischen Aufwertung zu generieren sind.

•    Verkehrsuntersuchung Auswirkungen der geplanten Nachnutzung der Prince-Rupert-School auf das umgebende Straßennetz der Stadt Rinteln, Zacharias Verkehrsplanungen, April 2021.
     - Schutzgut Mensch und Gesundheit sowie Fläche und Boden mit Aussagen über die Auswirkung der geplanten Straßenführung auf das umgebende Straßennetz und die Verkehrsqualität. Ferner werden Aussagen über Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion und der Schulwege getroffen.

•    Pflege- und Entwicklungspläne inkl. Kompensationsflächenkonzept, KIRCHNER Umwelt- und Städteplanung GmbH, Stand 23.05.2024
     - Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Boden und Fläche mit Aussagen zu den Entwicklungszielen und Pflegemaßnahmen der externen Kompensationsflächen. Ferner werden Aussagen über die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des B-Plangebietes (öff. Grünfläche, Baumbestanderhaltung, Vegetationsflächen, etc.) getroffen.

Stellungnahmen, die im Verfahren nicht fristgerecht eingereicht worden sind, können gem. § 4a Abs. 6 S.1 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln sowie dem Informationsbogen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren, die mit ausliegen.

Rinteln, den 10.06.2024

Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin

Andrea Lange