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Lärmaktionsplan

Um die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm mit vergleichbaren Kriterien darstellen zu können, verpflichtet die EU-Umgebungslärmrichtlinie die Mitgliedsstaaten zur Erarbeitung von Lärmkarten. Anhand dieser Lärmkarten können Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet aufgezeigt werden. Die Stadt Rinteln hat als lärmkartierte Kommune die gesetzliche Verpflichtung einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen. Die Inhalte des LAP sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegt.

Aktuell läuft die 4.Runde der Lärmaktionsplanung. Betrachtet werden die Einwirkungen von Straßenverkehrslärm auf die Bevölkerung. Hierbei wurden die definierten Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (= durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) von 8.200 Kfz/24h) untersucht.

Im Stadtgebiet von Rinteln waren dies:

  • die Bundesautobahn 2
  • die B 238
  • die B 83
  • die L 438 (Ortsmitte Rinteln) und
  • die L 435 (Bereich Krankenhagen und nördlich der Rintelner Altstadt)

Die Berechnungen der Lärmkarten sowie die Ermittlung der Anzahl der Betroffenen der 4. Runde erfolgte unter Verwendung der neuen EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren sowie den Daten aus 2021. Durch die neuen Berechnungsverfahren kommt es zu Änderungen in der dargestellten Lärmsituation sowie bei der Anzahl der Betroffenen. Ein direkter Vergleich der Ergebnisse von 3. und 4. Runde ist daher nicht möglich.

Der LAP-Entwurf wird vom 19.03.2024 bis zum 19.04.2024 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 47d Abs. 3 BImSchG beteiligt und gebeten ihre Stellungnahme abzugeben.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Stufe wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bau- und Stadtentwicklung am 07.03.2024 vorgestellt und ist nachstehend als Download erhältlich.

Die in der Ratssitzung am 28.02.2019 beschlossene Fassung des Lärmaktionsplans der Stadt Rinteln der 3. Stufe ist auch als Download verfügbar.