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Hausordnung

des Mehrgenerationenhauses

  • Für den Verlust von persönlichem Besitz (Kleidung, Wertsachen, Fahrräder, etc.) kann keine Haftung übernommen werden.
  • Das Konsumieren von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt. (Ausnahme: Erwachsene im Rahmen abendlicher Kulturveranstaltungen)
  • Es besteht Rauchverbot im gesamten Gebäude.
  • Der Besitz, Handel und Genuss von illegalen Rauschmitteln sind untersagt. Personen die unter dem Einfluss von Drogen stehen ist das Betreten des Mehrgenerationenhauses untersagt.
  • Untersagt ist die Androhung und Anwendung von Gewalt sowie das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen.
  • Das Benutzen von City-Rollern, Kickboards, Inlineskates, etc. ist in den Räumen nicht erlaubt.
  • Für die Benutzung der Sportgeräte (Billard-Queues, Kickerbälle, etc.) ist ein Pfand zu hinterlegen. Für einen eventuellen Schaden kommt der oder die Verantwortliche auf.
  • Wer einen Schaden anrichtet (Bemalen von Einrichtungsgegenständen, Löcher in die Wand bohren, etc.) muss diesen umgehend beheben oder die Reparatur bezahlen.
  • Fundsachen sind soweit sich der Eigentümer nicht sofort ermitteln lässt, beim Personal des Mehrgenerationenhauses abzugeben.
  • Den Anweisungen der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist Folge zu leisten.
  • Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen oder den Weisungen der Mitarbeiter nicht nachkommen, können mit Hausverbot für einen bestimmten Zeitraum belegt werden.