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Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

In Niedersachsen finden die nächsten allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen (Kreistag, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Ortsräte) gemäß einer Verordnung der Nds. Landesregierung einheitlich am Sonntag, dem 12. September 2021 statt. Die Informationen hierzu finden Sie auch hier unter Kommunalwahlen.  

Am selben Tag finden auch allgemeine Direktwahlen in den Kommunen statt, in denen die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtin bzw. des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister/in) im Oktober 2021 endet. Auch in der Stadt Rinteln wird am Sonntag, dem 12. September 2021 ein neuer Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin gewählt. Die Wahlzeit ist von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Eine mögliche Stichwahl findet am Sonntag, dem 26. September 2021 zeitgleich mit der Bundestagswahl statt.

Wählen dürfen grundsätzlich Personen, die Deutsche oder Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind. Zudem müssen diese Personen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Stadt Rinteln haben.

Zu den Wahlergebnissen der Wahl der Bürgemeisterin am 12.09.2021

 

Bekanntmachungen der Stadt Rinteln:

Außerdem hat die Niedersächsische Landeswahlleiterin  Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zusammengestellt, die auf ihrer Internetseite abgerufen und eingesehen werden können.

Für alle Kommunalwahlen und auch Direktwahlen gelten das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) und die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO).

 

Wahlergebnisse vergangener Wahlen: