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Naturnahe Vorgärten

Hinweise zur Gartengestaltung

Gemäß § 9 Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

Dementsprechend stellt sich die Frage, wie diese Grünflächen gestaltet werden können.

Der Rat der Stadt Rinteln hat am 31.03.2022 die Entwicklung eines Flyers beschlossen, der über insektenfreundliche Gartengestaltung, die bauordnungsrechtlichen Vorgaben sowie über die ökologischen und klimatischen Nachteile von Schottergärten und -flächen informieren soll. In digitaler Form können Sie den Flyer auf dieser Seite herunterladen.

Dazu hat auch der NABU Weserbergland eine praxisnahe Broschüre zur naturnahen Gestaltung von Vor- und Hausgärten herausgegeben. 

Unter Berücksichtigung der gültigen Bebauungspläne können hier Ideen und Anregungen zur Gartengestaltung mit insektenfreundlichen Pflanzen eingeholt werden.

Das Mitmach-Projekt "Hier blüht euch was!" ist einer der Meilensteine des Aktionsplans "Bienenfreundliches Rinteln", der im Herbst 2017 vom Stadtrat beschlossen wurde.

Der NABU Rinteln, der Imkerverein Rinteln und die Stadt Rinteln laden alle Bürgerinnen und Bürger ein, unsere schöne Weserstadt "zum Blühen" zu bringen und damit Hummeln, Bienen und andere Insekten nach Rinteln zu locken.

Nähe Informationen zum Projekt erhalten Sie hier:

www.hierbluehteuchwas.de