Stiftung für Rinteln - Werden Sie Spender/in oder Stifter/in
Spenden werden für Stiftungszwecke verwendet. Dabei kann besonders verfügt werden, für welchen der Stiftungszwecke das Geld verwendet werden soll. Wird kein Zweck angegeben, entscheidet der Vorstand über die Verwendung.
Zustiftungen: Der Stiftung können Beträge zugeführt werden, die in das Stiftungsvermögen eingehen und damit ungeschmälert zu erhalten sind. Den Stiftungszwecken fließen dann nur die Erträge zu. Wenn Sie möchten, dass Ihre Spende als Zustiftung behandelt wird, bitten wir Sie besonders darauf hinzuweisen.
Alle anderen Spenden werden direkt für Stiftungszwecke verwendet.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie mit einem größeren Betrag das Stiftungsvermögen erhöhen möchten.
Ihre Spende mit Ihrem Namen kann von uns nur dann öffentlich erwähnt werden, wenn Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Für die Erteilung einer Spendenbescheinigung geben Sie bitte im Überweisungsvordruck Ihre Anschrift an.
Wenn Sie eine Veröffentlichung Ihrer Spende wünschen oder Ihre Spende für eine bestimmte Aufgabe verwendet werden soll, bitten wir um eine entsprechende Nachricht. Ein Formular dafür zum Download erhalten Sie hier.
Die Stiftung für Rinteln dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO.
Gemeinnützige Stiftung, anerkannt durch Finanzamt Stadthagen, Steuernummer: 44/200/54211
Datenschutzhinweis
Die Stiftung für Rinteln ist nach § 147 Abs. 6 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet alle steuerrelevanten Aufzeichnungen, Buchungsbelege und Spendenbescheinigungen für 10 Jahre aufzubewahren. Das beinhaltet auch die Namen und Adressdaten von Spendern, die zu diesem Zweck von uns gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.