Stiftung für Rinteln - Zwecke und Förderbedingungen
„Vorrangiger Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Insbesondere sollen lernschwache, lernbehinderte oder behinderte Menschen gefördert werden.
Die Zwecke der Stiftung für Rinteln werden entsprechend § 52 der Abgabenordnung wie folgt definiert:
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;
- die Förderung von Kunst und Kultur;
- die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Behinderte;
- die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke;;
- die Förderung des Sports;
- die Förderung des Umwelt- und Naturschutzes;
- die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde;“
Förderbedingungen:
Die Vergabe der Stiftungsmittel erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Die Empfänger sind verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung nachzuweisen.
Gefördert werden können nur Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Rinteln.
Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht.
Ein Antragsformular zur Beantragung eines Zuschusse finden Sie hier.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht mit der Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann die Stiftung ihren Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen durch z. B. Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, Übernahme von Eintrittsgeldern oder Kosten für Gruppenfahrten für Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien, eigene Förderprojekte oder Beteiligung an Förderprojekten Dritter, die den Zwecken dieser Satzung entsprechen. Die Vorhaben und Maßnahmen müssen den geltenden Gesetzen entsprechen.