Rat der Stadt Rinteln erteilt dem Bürgermeister gem. § 101 NGO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007
01.04.2010
Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 11. März 2010 dem Bürgermeister gem. § 101 der Niedersächsischen Gemeindeordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 erteilt.
Die vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rinteln geprüfte Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 liegt vom 06.04.2010 bis zum 12.04.2010 im Rathaus der Stadt Rinteln, Zimmer 140 - 142, Klosterstr. 20, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Rinteln, den 16. März 2010
STADT RINTELN
Der Bürgermeister
In Vertretung
Schröder
Erster Stadtrat