A A A

Gemeinsame Wahlbekanntmachung der Stadt Rinteln und Stadt Obernkirchen

20.10.2010

1.  Am 31. Oktober 2010 findet im Landkreis Schaumburg die Wahl des Landrates statt.

Erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am 14. November 2010 eine Stichwahl statt.

Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

2.  In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29. September bis 08. Oktober übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

a) Die Stadt Rinteln ist in 27 Wahlbezirke,

b) die Stadt Obernkirchen ist in 11 Wahlbezirke

eingeteilt.

3.  Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge.

4.  Die wählende Person gibt ihre Stimme bei der Wahl in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise eindeutig kenntlich macht, wem die Stimme gelten soll.Insgesamt darf nur eine Stimme auf einem Stimmzettel abgeben werden, der Stimmzettel ist sonst ungültig!

5.  Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands über ihre Person auszuweisen.

6.  Wer keinen Wahlschein besitzt, kann die Stimmen nur in dem für sie/ ihn zuständigen Wahlraum abgeben.

7.  Wahlscheininhaber/innen können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder durch Briefwahl teilnehmen. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:

a)  Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel.

b)  Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen gelben Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.

c)  Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.

d)  Sie legt den verschlossenen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag.

e)  Sie verschließt den roten Wahlbriefumschlag.

f)  Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Wahlbehörde direkt eingeworfen oder abgegeben werden.

8.  Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

9.  Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.

Rinteln, den 19. Oktober 2010

STADT RINTELN

Der Bürgermeister  

Karl-Heinz Buchholz

STADT OBERNKIRCHEN

Der Bürgermeister

Oliver Schäfer