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Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

05.01.2011

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 40 der Nieders. Gemeindeordnung (NGO) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 22.04.2009 die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln beschlossen.

Mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen Sonderbauflächen mit der Zweckbe-stimmung - Gebiet für Anlagen, die der Nutzung von Windenergie dienen - dargestellt werden, um die bauplanerische Voraussetzung für die Realisierung von Windenergieanlagen auf diesen Flächen zu schaffen.

Hierdurch soll die Errichtung von Windenergieanlagen räumlich gesteuert und konzentriert werden. Mit der Standortauswahl im Flächennutzungsplan soll eine Ausschlusswirkung für die Errichtung von Windenergieanlagen an anderer Stelle im Stadtgebiet verbunden sein (§ 35 Abs. 3 S. 3 BauGB).

In seiner Sitzung am 13.01.2010 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln beschlossen, dass im Verfahren der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes die gemäß landschaftspflegerischer Untersuchung vorgeschlagene Potentialfläche Nr. 1 als mögliche Vorrangfläche ausgewiesen werden soll.

Das Änderungsgebiet liegt südwestlich des Ortsteiles Deckbergen und nördlich des Ortsteiles Kohlenstädt zwischen der DB-Strecke und der 110 KV-Leitung und hat eine Größe von ca. 31,3 ha. 

Das Änderungsgebiet ist in dem Plan (M. 1 : 5000) umrandet.

In seiner Sitzung am 15.12.2010 hat der Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung beschlossen.

Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 18. Januar 2011 bis einschließlich 18. Februar 2011

im Bauamt der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, Zimmer 340, 31737 Rinteln, während der Dienststunden öffentlich aus.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

- Grünordnerischer Fachbeitrag mit Aussage zu möglichen Auswirkungen der F-Plan-Änderung auf Natur und Landschaft zu Ziele und Maßnahmen, Verminderung sowie Kompensationsmaßnahmen für Schutzgüter (in die Begründung der F-Plan-Änderung integriert)

- Entwurf des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Schaumburg. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Rinteln, den 04.01.2011

Stadt Rinteln

Der Bürgermeister

Buchholz