Ladung in der Flurbereinigung Aerzen
07.02.2011
Öffentliche Bekanntmachung
Landesamt für Geoinformation
und Landentwicklung Niedersachsen
-Regionaldirektion Hannover-
-Amt für Landentwicklung Hannover- 30033 Hannover, 02.02.2011
Postfach 33 09
Az.: Herten - 611 Aerzen Tel.: (0511) 30245-209
05/1 - 1/11 Fax: (0511) 30245-500
Ladung in der Flurbereinigung Aerzen
In dem Flurbereinigungsverfahren Aerzen, Landkreis Hameln-Pyrmont 372, liegen die Er¬gebnisse der Wertermittlung vor. Zur Anhörung der Beteiligten über die Wertermittlungsergebnisse ist der Termin nach § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) für
Freitag, den 04. März 2011 um 10:30 Uhr
im Ratssaal des Flecken Aerzen, Kirchplatz 2, 31855 Aerzen
anberaumt, zu dem die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens hiermit geladen werden.
Gemäß § 32 FlurbG haben die Beteiligten des Flurbe¬reinigungsverfahrens die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung in diesem Anhörungstermin vorzubringen. Beteiligt sind alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke, Nebenbeteiligte sind insbesondere die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken.
Von den Beteiligten, die nicht zum Anhörungstermin erscheinen bzw. sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen oder sich bis zum Schluss des Termins nicht zum Verhand-lungsgegenstand erklären, wird gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG angenommen, dass sie mit dem Ergebnis des Termins einverstanden sind.
Die Karten mit den Wertermittlungsergebnissen und der Wertermittlungsrahmen liegen in der Zeit vom 24.02.-03.03.2011 beim Flecken Aerzen, Kirchplatz 2, 31855 Aerzen im Zimmer 16 bei Herrn Noltemeyer während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus können die Karten und Nachweise über die Wertermittlungsergebnisse
am Donnerstag, den 03. März 2011
in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr
sowie
am Freitag, den 04. März 2011 in der Zeit von 09:00 bis 10:30 Uhr
im Ratssaal des Flecken Aerzen, Kirchplatz 2, 31855 Aerzen
eingesehen werden. An diesem Tag sind Bedienstete des Amtes für Landentwicklung anwesend, um über alle mit der Wertermittlung zusammenhängenden Fragen Auskunft zu erteilen.
Diejenigen Beteiligten, die an der Wahrnehmung der vorgenannten Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss schriftlich ausgestellt und öffentlich oder amtlich beglaubigt sein.
Entsprechende Vordrucke können bei dem LGLN - Regionaldirektion Hannover - Amt für Landentwicklung, Postfach 3309, 30033 Hannover (Tel.: 0511/30245-209) angefordert werden.
Herten
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Rinteln, den 03. Februar 2011
STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Buchholz