Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in der Flurbereinigung Aerzen
19.04.2011
Öffentliche Bekanntmachung
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen - Regionaldirektion Hannover
Amt für Landentwicklung Hannover
30033 Hannover, Postfach 33 09
Az.: Herten - 611 Aerzen Tel.: (0511) 30245-0
05/1 - 9/11 Fax: (0511) 30245-500
30033 Hannover, 15.04.2011
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in der Flurbereinigung Aerzen
In dem Flurbereinigungsverfahren Aerzen, Landkreis Hameln-Pyrmont 372, werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) festgestellt.
Aufgrund von Einwendungen und Fehlerberichtigungen nach der Auslegung der Wertermittlungskarten wurde das Wertermittlungsergebnis bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken geändert:
Landkreis Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke
Hameln-Pyrmont Flecken Aerzen Aerzen 6 43/2, 43/3
Hameln-Pyrmont Flecken Aerzen Aerzen 7 20/23
Hameln-Pyrmont Flecken Aerzen Aerzen 8 28/2, 35/1, 179/1
Hameln-Pyrmont Flecken Aerzen Reher 5 21, 46, 47
Gemäß § 32 FlurbG werden die Ergebnisse der Wertermittlung hiermit als verbindlich für das weitere Flurbereinigungsverfahren festgestellt. Die Änderungen sind aus den Wertermittlungskarten ersichtlich.
Der Wertermittlungsrahmen und die Wertermittlungskarten können ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Amt für Landentwicklung Hannover, Zimmer 2248, Constantinstraße 40, 30177 Hannover während der Dienststunden eingesehen werden. Um telefonische Terminvereinbarung unter 0511/30245-283 oder -286 wird gebeten.
Begründung
Die Wertermittlung ist unter der Leitung des Amtes für Landentwicklung vorgenommen worden. Die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind ihnen im Anhörungstermin am 04.03.2011 erläutert worden. Die vorgebrachten Einwendungen wurden überprüft. Die erforderlichen Änderungen wurden vorgenommen und in die Wertermittlungskarten übernommen. Die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse sind damit erfüllt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen - LGLN -, Podbielskistraße 331, 30659 Hannover oder bei der Regionaldirektion Hannover des LGLN, Constantinstraße 40, 30177 Hannover schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Herten
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Rinteln, den 19.04.2011
STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Buchholz