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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 "Braasstraße/ Siemensstraße", OT Rinteln

08.07.2011

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Braasstraße/Siemensstraße", OT Rinteln, einschl. örtlicher Bauvorschriften und einschl. Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 19 „Indust-riegebiet Süd", Nr. 39 „Industriegebiet südlich der Braasstraße" und Nr. 67 A „Westliche Braasstraße"- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 40 der Nieders. Gemeindeordnung (NGO), in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen, hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 08.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Braasstraße/Siemensstraße", einschl. örtlicher Bauvorschriften und einschl. Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 19 „Industriegebiet Süd", Nr. 39 „Industriegebiet südlich der Braasstraße" und Nr. 67 A „Westliche Braasstraße" beschlossen.

In seiner Sitzung am 06.07.2011 hat der Verwaltungsausschuss aufgrund von Planänderungen (Erweiterung des Geltungsbereiches nach Osten sowie Ausweisung eines Sondergebietes -SO-) die Änderung des Aufstellungs-beschlusses vom 08.09.2010 gefasst.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der geänderte Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 79 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer zwischen der Braasstraße und Siemensstraße geplanten Verbindungsstraße sowie der Ansiedlung von Gewerbebetrieben und eines Bau- und Gartenmarktes. Zu diesem Zweck ist die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Bau- und Gartenmarkt" gem. § 11 (3) Baunutzungsverordnung (BauNVO), eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO und eines Industriegebietes gem. § 9 BauNVO vorgesehen.

Das Plangebiet liegt zwischen der „Braasstraße" und der „Siemensstraße", Flur 18 und 20 der Gemarkung Rinteln.

Der betreffende Bereich ist in dem (M. 1:5000) umrandet.

Ebenfalls in seiner Sitzung am 06.07.2011 hat der Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes  mit Begründung beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Braasstraße/Siemensstraße", OT Rinteln, mit Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 19. Juli 2011  bis 19. August 2011 im Bauamt der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, Zimmer 340, 31737 Rinteln, während der Dienststunden öffentlich aus.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

  • Grünordnerischer Fachplan mit Aussage zu möglichen Auswirkungen des Bebauungsplanes auf Natur und Landschaft, zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung sowie zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (in die Begründung des B-Planes integriert),
  • Entwurf des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Schaumburg.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Rinteln, den 07.07.2011


                                                                                                    STADT  RINTELN
                                                                                                    Der Bürgermeister
                                                                                                           Buchholz