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Einstellung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Rintelner Wiesen

29.07.2011

Öffentliche Bekanntmachung

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen - Regionaldirektion Hannover
- Amt für Landentwicklung Hannover -

 30033 Hannover, 20.07.2011,Postfach 33 09
Az.: Herten - 611 Rintelner Wiesen 02/2 - 2/11

Tel.: (0511) 30245-209, Fax: (0511) 30245-500

Beschluss

Gemäß § 9 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird die

Einstellung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Rintelner Wiesen

angeordnet. Mit dieser Anordnung wird die Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Rintelner Wiesen, Landkreis Schaumburg 223, aufgelöst.

Begründung
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Rintelner Wiesen wurde mit Beschluss vom 15.12.2008 angeordnet. Das Flurbereinigungsgebiet umfasste Teile der Gemarkungen Möllenbeck, Rinteln und Krankenhagen im Bezirk der Stadt Rinteln.
Einer der Hauptgründe für die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens sollte die Sicherung des im Verfahrensgebiet gelegenen Trinkwasserschutzgebietes „Rintelner Wiesen" sein. Da das Trinkwasserschutzgebiet zwischenzeitlich durch Beschluss des Kreistages des Landkreises Schaumburg aufgehoben worden ist, sind wesentliche Ziele des Flurbereinigungsverfahrens (Extensivierung der Landwirtschaft im Wasserschutzgebiet, Schaffung eines Kompensationsflächenpools) nunmehr weggefallen, so dass die Durchführung der Flurbereinigung aufgrund der nachträglich eingetretenen Umstände nicht mehr zweckmäßig erscheint. Eine Teileinstellung des Flurbereinigungsverfahrens ist aus den genannten Gründen ebenfalls ausgeschlossen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen - LGLN -, Podbielskistraße 331, 30659 Hannover oder bei der Regionaldirektion Hannover des LGLN, Constantinstraße 40, 30177 Hannover schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Herten

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Rinteln, den 28. Juli 2011

STADT RINTELN
Der Bürgermeister

Buchholz