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Gemeinsame Wahlbekanntmachung der Stadt Rinteln und der Stadt Obernkirchen

30.08.2011

1.   Am 11. September 2011 finden in Rinteln und Obernkirchen die Kommunalwahlen
      (Kreiswahl, Gemeindewahl und Ortsratswahl) statt.

      Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

2.   In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 08. bis 19. August 2011 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

a) Die Stadt Rinteln ist in 27 Wahlbezirke und

b) die Stadt Obernkirchen ist in 11 Wahlbezirke

eingeteilt.

3.   Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge.

4.   Jede wahlberechtigte Person hat für jede Wahl bis zu drei Stimmen, soweit sie dazu wahlberechtigt ist.

5.   Die wählende Person gibt ihre Stimmen für jede Wahl in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen von Feldern oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet, wem die Stimmen gelten sollen.
Sie kann ihre Stimmen verteilen auf
a) eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen,
b) eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag,
c) Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen,
d) Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge,
e) Listen, Bewerberinnen und Bewerbern dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschläge.

6.   Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands auszuweisen.

7.   Eine wählende Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimmen nur in dem für sie zuständigen Wahlraum abgeben.

8.   Wahlscheininhaber/innen können an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:
a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist.
b) Sie legt die/ den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
d) Sie legt den verschlossenen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag.
e) Sie verschließt den roten Wahlbriefumschlag.
f) Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Wahlbehörde direkt eingeworfen oder abgegeben werden.
Für alle Stimmzettel ist nur ein Stimmzettelumschlag und nur ein Wahlbriefumschlag zu verwenden.

9.   Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

10.   Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.


Rinteln, den 22.08.2011


STADT RINTELN                                                                      STADT OBERNKIRCHEN
Der Bürgermeister                                                                    Der Bürgermeister


Karl-Heinz Buchholz                                                                  Oliver Schäfer