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Beratende Mitglieder im Jugendausschuss der Stadt Rinteln

12.10.2011

Gem. § 13 Abs. 2 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 05.02.1993 (Nds. GVBl. S. 45) in der zur Zeit geltenden Fassung ist von der Stadt Rinteln ein Jugendausschuss zu bilden. Dieser Ausschuss ist derzeit integriert in den Ratsausschuss für Soziales, Jugend, Frauen und Ausländer. Neben den Ratsmitgliedern sollen ihm als beratende Mitglieder Personen angehören, die von den im Bereich der Stadt Rinteln wirkenden und anerkannten Trägem der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind. Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind z.B. die Stadtjugendfeuerwehr, der Kinderschutzbund, die Kirchengemeinden, Sportvereine, Wohlfahrtsverbände sowie weitere gemeinnützige Organisationen, Vereine und Verbände, die Jugendarbeit betreiben.

Die im Bereich der Stadt Rinteln wirkenden Träger der freien Jugendhilfe werden gebeten, bis zum 31. Oktober 2011, der Stadt Rinteln Personen für die Berufung als beratende Mitglieder im Jugendausschuss vorzuschlagen.

Rinteln, den 10.10.2011

Buchholz

Bürgermeister